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Nachhaltigkeitsberichte

CSRD / ESRS Berichterstattung
für Großunternehmen

Relevante Berichtspflichten klären und eine nachvollziehbare
Grundlage für die Nachhaltigkeitsberichterstattung schaffen.

CSRD- und ESRS-Berichterstattung für Großunternehmen

CSRD Nachhaltigkeitsdaten für ESRS
und Lieferkette

Für Großunternehmen gelten andere Anforderungen als für KMU. Unternehmen, die in den gesetzlichen Anwendungsbereich der CSRD fallen, berichten nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Der freiwillige VSME-Standard ist für sie daher nicht der maßgebliche Berichtsstandard.

Für die Nachhaltigkeitsberichterstattung müssen umfangreiche Informationen aus unterschiedlichen Unternehmensbereichen zusammengeführt werden. Dazu zählen insbesondere Energieverbräuche, Treibhausgasemissionen, Umweltkennzahlen, Klimaziele und umgesetzte Maßnahmen.

Gleichzeitig spielen auch Informationen aus der Wertschöpfungs- und Lieferkette eine Rolle. Großunternehmen können deshalb Nachhaltigkeitsdaten ihrer Lieferanten benötigen. Für KMU in der Lieferkette bietet der VSME einen standardisierten Rahmen, um relevante ESG-Informationen strukturiert bereitzustellen.

Welche Unternehmen sind CSRD-pflichtig?

Grundsätzlich fallen künftig Unternehmen in den Anwendungsbereich, wenn sie beide Voraussetzungen erfüllen:

  • mehr als 1.000 Beschäftigte im Jahresdurchschnitt und
  • mehr als 450 Mio. € Nettojahresumsatz

Für Mutterunternehmen werden die Mitarbeiterzahl und der Umsatz des gesamten Konzerns betrachtet. Entscheidend sind also die zusammengefassten Werte aller zum Konzern gehörenden Unternehmen.

Unternehmen, die keinen oder nur einen der beiden Schwellenwerte überschreiten, sind grundsätzlich nicht betroffen. Das gilt etwa für Unternehmen mit 600 Beschäftigten und 200 Mio. € Umsatz ebenso wie für Unternehmen mit 1.500 Beschäftigten und 300 Mio. € Umsatz.

Großunternehmen außerhalb der CSRD-Pflicht

Durch die inzwischen deutlich höheren CSRD-Schwellenwerte fallen auch viele größere Unternehmen aus der gesetzlichen Berichtspflicht heraus. Für diese Unternehmen gibt es auf EU-Ebene ebenfalls einen freiwilligen Berichtsrahmen, der sich am VSME-Ansatz orientiert.

Wie die energie-manufaktur unterstützt:

Die energie-manufaktur unterstützt Sie insbesondere bei der Erfassung, Analyse und Aufbereitung Ihrer Energie-, Klima- und Emissionsdaten.

Wir schaffen eine verlässliche Datengrundlage für den Energie- und Klimabereich Ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung. Dazu erfassen, analysieren und bewerten wir relevante Energie- und Emissionsdaten, identifizieren Einsparpotenziale und leiten daraus konkrete Maßnahmen und nachvollziehbare Kennzahlen ab.

Alle Vorteile im Überblick

  • Belastbare ESG-DatenEnergie-, Klima- und Umweltkennzahlen strukturiert bereitstellen.
  • Nachvollziehbare DokumentationZiele, Maßnahmen und Entwicklungen transparent abbilden.
  • Potenziale erkennenEnergieverbrauch, Emissionen und Kosten gezielt reduzieren.
  • Lieferkette unterstützenRelevante Nachhaltigkeitsinformationen strukturiert zusammenführen.

Zusammenfassend

CSRD, ESRS und VSME im Vergleich
CSRDESRSVSME
Was ist es?EU-RichtlinieBerichtsstandardsFreiwilliger Standard
HauptfrageWer muss berichten?Was und wie wird berichtet?Wie können KMU freiwillig berichten?
ZielgruppeUnternehmen im gesetzlichen AnwendungsbereichCSRD-pflichtige UnternehmenVor allem nicht börsennotierte KMU
UmfangRechtlicher RahmenUmfangreichDeutlich vereinfacht

Wer muss berichten?

CSRD

Corporate Sustainability Reporting Directive: Die CSRD ist die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Sie legt fest, welche Unternehmen grundsätzlich berichtspflichtig sind und welche rechtlichen Anforderungen gelten.

Was und wie?

ESRS

European Sustainability Reporting Standards: Die ESRS sind die europäischen Standards, nach denen CSRD-pflichtige Unternehmen ihren Nachhaltigkeitsbericht erstellen.

Welche Informationen müssen offengelegt werden?

  • Klima & Energie:Energieverbrauch, Treibhausgasemissionen, Klimaschutz
  • Umwelt:Wasser, Biodiversität, Kreislaufwirtschaft und Umweltverschmutzung
  • Soziales:Mitarbeitende, Arbeitsbedingungen und Menschenrechte
  • Governance:Unternehmensführung und Geschäftspraktiken
Wichtig für Österreich Übergangsregelungen GJ 24 bis 26

Die neue EU-Richtlinie (EU) 2026/470 ist am 18. März 2026 in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten müssen sie noch national umsetzen; dafür läuft die Frist bis 19. März 2027. Deshalb gibt es für die Geschäftsjahre 2024–2026 zusätzlich Übergangsregelungen.

Unser Angebot

  • 1Energie- und Verbrauchsdaten erfassen und strukturieren
  • 2Energieverbräuche analysierenund bewerten
  • 3CO₂- und Treibhausgasemissionen ermitteln
  • 4Energie- und Klimakennzahlen aufbereiten
  • 5Datenqualität und Plausibilität prüfen
  • 6Einspar- und Dekarbonisierungspotenziale identifizieren
  • 7Energieeffizienzmaßnahmen entwickeln und bewerten
  • 8Ziele und Maßnahmen nachvollziehbar dokumentieren