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Rechtliche Orientierung

EEffG & Energieeffizienz­gesetz – Pflichten für Betriebe

Das Energieeffizienzgesetz definiert klare Anforderungen für Unternehmen. Hier finden Sie die wichtigsten Eckpunkte kompakt und verständlich. So behalten Sie den Überblick über relevante Pflichten und können frühzeitig geeignete Maßnahmen zur Umsetzung planen.

EEffG & Energieeffizienzgesetz – Pflichten für Betriebe – energie-manufaktur

Was regelt das Energieeffizienzgesetz?

Das Energieeffizienzgesetz (EEffG) schafft den Rahmen, um Energieverbrauch transparent zu machen, Einsparpotenziale systematisch zu heben und Effizienzmaßnahmen nachvollziehbar umzusetzen. Je nach Unternehmensgröße und Verbrauch entstehen daraus unterschiedliche Pflichten.

Entscheidend sind vor allem Schwellenwerte, Berichtspflichten und Fristen. Eine frühzeitige Einordnung hilft, Risiken zu vermeiden und Investitionen in Effizienz gezielt zu steuern.

Verpflichtungen durch das EEffG

Große Unternehmen

Große Unternehmen müssen gemäß §9 Energieeffizienzgesetz (EEffG) ab 2015 alle 4 Jahre ein externes Energieaudit durchführen lassen oder ein Managementsystem (Energiemanagementsystem, Umweltmanagementsystem) implementieren und betreiben. Personen, die diese externen oder internen Energieaudits durchführen, müssen bestimmte Qualifikationsstandards erfüllen und in einem öffentlichen Register gelistet sein.

Kleine oder mittlere Unternehmen (KMU)

KMUs sind nicht zu einem Energieaudit gemäß §9 Energieeffizienzgesetz (EEffG) verpflichtet. Sie können jedoch nach Möglichkeit eine Energieberatung durchführen und deren Inhalte und gewonnene Erkenntnisse der Nationalen Energieeffizienz-Monitoringstelle melden lassen.

Durchführung von Energieaudits

Die Durchführung eines Energieaudits darf gemäß gesetzlicher Bestimmungen nur von Expert*innen, die nach § 17 Energieeffizienzgesetz (EEffG) qualifiziert sind, erfolgen. Qualifizierte Energieauditoren sind dazu verpflichtet, ihre Qualifikation bei der Monitoringstelle nachzuweisen.

Wir sind als Energieeffizienzbeauftragte nach EN ISO 50001 für die Bereiche Gebäude, Prozesse und Mobilität zugelassen. Wenn Sie in Ihrem Unternehmen ein Managementsystem einführen oder Ihren Betrieb auditieren lassen möchten, unterstützen wir Sie gerne!

Energieeffizienzbeauftragte nach EN ISO 50001

Unser Angebot

  • 1 EEffG-Maßnahmen
  • 2 Bewertung & Entwicklung Energiesparmaßnahmen
  • 3 Maßnahmenmanagement
  • 4 Energieaudit
  • 5 Energielieferanten
  • 6 Beratungsstelle für Energielieferanten

Ihr Mehrwert

  • Rechtssicherheit durch klare und nachvollziehbare Vorgehensweise
  • Planungssicherheit bei Investitionen in Energieeffizienz
  • Weniger Aufwand durch strukturierte Prozesse und klare Verantwortlichkeiten
Ihr Weg zur Umsetzung des Energieeffizienzgesetzes
  1. Anfrage per Mail, Chat oder Telefon
  2. Kostenfreies Erstgespräch zur Klärung Ihrer Ziele und Rahmenbedingungen
  3. Übermittlung und Vorstellung eines individuellen Beratungspakets
  4. Nach Auftragserteilung Beginn der Umsetzung