Energieeffizienzgesetzt-Abbild einer Justiziafigur aus Bronze

Große Unternehmen müssen gemäß §9 Energieeffizienzgesetz (EEffG) ab 2015 alle 4 Jahre

Kleine oder mittlere Unternehmen (KMU)

KMUs sind nicht zu einem Energieaudit gemäß §9 Energieeffizienzgesetz (EEffG) verpflichtet. Sie können jedoch nach Möglichkeit eine Energieberatung durchführen und deren Inhalte und gewonnenen Erkenntnisse der Nationalen Energieeffizienz-Monitoringstelle melden lassen.

Die Durchführung der Energieaudits nach dem Gesetz darf nur von ExpertInnen, die nach § 17 Energieeffizienzgesetz (EEffG) qualifiziert sind, erfolgen. Diese Energieauditoren haben ihre Qualifikation bei der Monitoringstelle nachzuweisen.

Wir sind für die Bereiche Gebäude, Prozesse und Mobilität zugelassen und helfen Ihnen natürlich gerne weiter. Wenn Sie ein Managementsystem einführen oder auditieren wollen, unterstützen wir Sie gerne. Wir sind zertifiziert als Energieeffizienzbeauftragte nach EN ISO 50.001!

Unsere Dienstleistungen

EEffG-Maßnahmen

Bewertung & Entwicklung EnergiesparmaßnahmenMaßnahmenmanagementEnergieaudit

Energielieferanten

Beratungsstelle für Energielieferanten