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Energieeffizienzgesetz

Energieeffizienzgesetz-Abbild einer Justitiafigur aus Bronze

Verpflichtungen durch das EEffG

Große Unternehmen

Große Unternehmen müssen gemäß §9 Energieeffizienzgesetz (EEffG) ab 2015 alle 4 Jahre

Kleine oder mittlere Unternehmen (KMU)

KMUs sind nicht zu einem Energieaudit gemäß §9 Energieeffizienzgesetz (EEffG) verpflichtet. Sie können jedoch nach Möglichkeit eine Energieberatung durchführen und deren Inhalte und gewonnenen Erkenntnisse der Nationalen Energieeffizienz-Monitoringstelle melden lassen.

Durchführung von Energieaudits

Die Durchführung eines Energieaudits darf gemäß gesetzlicher Bestimmungen nur von Expert*innen, die nach § 17 Energieeffizienzgesetz (EEffG) qualifiziert sind, erfolgen. Qualifizierte Energieauditoren sind dazu verpflichtet, ihre Qualifikation bei der Monitoringstelle nachzuweisen.

Wir sind als Energieeffizienzbeauftragte nach EN ISO 50001 für die Bereiche Gebäude, Prozesse und Mobilität zugelassen. Wenn Sie in Ihrem Unternehmen ein Managementsystem einführen oder Ihren Betrieb auditieren lassen möchten, unterstützen wir Sie gerne!

Unsere Dienstleistungen

EEffG-Maßnahmen

Energielieferanten