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Energieausweis

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Unser Angebot

  • Datenerhebung und Datenüberprüfung des Objekts (vor Ort)
  • Erstellung des Energieausweises nach nationalen Richtlinien
  • Einreichung des Energieausweises bei Behörden

Ihr Mehrwert

  • Gütesiegel für Energieeffizienz
  • Ermittlung des Energiebedarfs inkl. Verbesserungsvorschlägen
  • Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen

Ihr Weg zu einem Energieausweis

  • Anfrage bei uns per Mail, Chat oder Telefon
  • Kostenfreies Erstgespräch zur Klärung Ihrer Anforderungen und Erwartungen
  • Übermittlung und Vorstellung unseres Angebots für Ihr individuelles Beratungspaket
  • Nach Auftragserteilung Beginn der Durchführung des Energieausweises

Nutzen und Inhalt des Energieausweises

Was der Typenschein für Autos ist, ist der Energieausweis für Häuser. Doch wofür wird der Energieausweis gebraucht und was beinhaltet er?

Der Energieausweis evaluiert die Energieeffizienz und den Energiebedarf von Gebäuden. Die Regeln für den Energieausweis werden in jedem Bundesland durch Landesgesetze geregelt. Bei der Vermietung, Verpachtung oder beim Verkauf von Gebäuden oder Nutzungsobjekten (also auch von Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten) muss der Verkäufer bzw. Vermieter oder Verpächter einen Energieausweis übergeben. Die Informationspflicht über den Energiebedarf und die Energieeffizienz von Gebäuden gilt allerdings grundsätzlich bereits mit dem Anbieten zum Verkauf bzw. zur Vermietung.

Wesentlichste Kennzahlen für Energiebedarf und Energieeffizienz:

Der Energieausweis bleibt 10 Jahre lang gültig – danach ist er zu erneuern. Er ist ein Gütesiegel für die Energieeffizienz von Gebäuden, das deren Energiebedarf transparent macht und Einsparpotenziale offenlegt. Der Energieausweis ist für alle Gebäude (Neubau und Bestand) und für Nicht-Wohngebäude (z.B. Bürogebäude, Schulen, Vereine) laut Gesetz verpflichtend auszustellen. Energiebedarf und Energieeffizienz des Gebäudes müssen an Ort und Stelle geprüft werden – auch bei der Erneuerung.

Wird der Energieausweis mangelhaft erstellt, enthält er im Umkehrschluss falsche Informationen über den Energiebedarf bzw. die Energieeffizienz. Immobilienmakler, Verkäufer oder Vermieter haften daher für einen fehlerhaften Energieausweis. Wer gar keinen oder einen fehlerhaften Energieausweis übergibt und den Käufer oder Mieter dadurch über den tatsächlichen Energiebedarf und die Energieeffizienz des verkauften bzw. vermieteten Objekts im Unklaren lässt oder falsch informiert, hat die gewährleistungs- und schadenersatzrechtlichen Folgen zu tragen. Außerdem können Verwaltungsstrafen anfallen.

Achtung: Wird ein Energieausweis ohne Besichtigung des Gebäudes angeboten, handelt es sich um ein wertloses „Fake-Gutachten“. Außerdem sind Angebote mit der Behauptung, einen Energieausweis kostengünstig und rasch auszustellen, als unseriös und unprofessionell einzustufen. Von solchen Angeboten raten wir in jedem Fall ab!

Vertrauen Sie den Experten der energie-manufaktur – wir erstellen für Sie einen vorschriftsmäßigen Energieausweis!